In Trägerschaft der damaligen Elbe-Weser Werkstätten gGmbH, heute Elbe-Weser Welten gGmbH, gab es zunächst seit 1991 den Psychosozialen Fachdienst, der in der Stadt Bremerhaven für die Unterstützung schwerbehinderter Arbeitnehmer*innen bei der Erhaltung ihres Arbeitsplatzes zuständig war. Der Psychosoziale Fachdienst wurde in der Regel vom Integrationsamt bzw. von der vor Ort zuständigen Örtlichen Fürsorgestelle beauftragt.
Im Jahr 1998 kam der Integrationsfachdienst im Rahmen eines Modellvorhabens, das den Aufbau von Integrationsfachdiensten in jedem Bundesland zum Ziel hatte, als eine Außenstelle im Land Bremen hinzu. Als Integrationsfachdienst (IFD) verstand man zum damaligen Zeitpunkt Dienste zur Vermittlung (schwer)behinderter Menschen in Arbeit oder Ausbildung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
So gab es mit dem Psychosozialen Fachdienst und dem Integrationsfachdienst von nun an zwei Dienste unter einem Dach, die für die Belange (schwer)behinderter Menschen im Arbeitsleben zuständig waren.
Mit der Novellierung des Schwerbehindertengesetzes und in der Folge mit der Aufnahme in das Sozialgesetzbuch (SGB) IX wurde der flächendeckende Ausbau von Integrationsfachdiensten gesetzlich verankert. Der Fachdienst war zuständig für den damaligen Arbeitsamtsbezirk Bremerhaven, der neben der Stadt Bremerhaven auch den Altkreis Wesermünde einschließt.
Nach Beendigung des Modellprojekts Ende des Jahres 2001 konnte der regelfinanzierte Integrationsfachdienst unter der Trägerschaft der heutigen Elbe-Weser Welten gGmbH weiter ausgebaut werden.
Mit dem am 01.05.2004 in Kraft getretenen Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, das umfassende Änderungen des SGB IX beinhaltete, änderte sich die Situation für den Psychosozialen Fachdienst und den Integrationsfachdienst. Es sollte von nun an nur noch einen Fachdienst mit zwei unterschiedlichen Arbeitsschwerpunkten geben.
Seither werden unter dem Begriff Integrationsfachdienst die Angebote beider Dienste zusammengefasst (vgl. §§ 109 ff. SGB IX). Der Integrationsfachdienst ist zu verstehen als ein Dienst Dritter, der sowohl für den Bereich Vermittlung als auch für die weitergehende Berufsbegleitung und Unterstützung (schwer)behinderter Menschen im Arbeitsleben Ansprechpartner ist.
Zum 01.01.2005 wurde die Strukturverantwortung für die Integrationsfachdienste den Integrationsämtern übertragen. Dies bedeutet, dass die Integrationsämter für das Vorhalten des Beratungsangebotes und dessen Steuerung verantwortlich sind. Beauftragt wird der Integrationsfachdienst nach wie vor durch das Integrationsamt und die Örtliche Fürsorgestelle bzw. durch die Agentur für Arbeit sowie sonstige Rehabilitations- und Unfallversicherungsträger auf Grundlage der Gemeinsamen Empfehlung IFD.
Seitdem sind die folgenden Dienstleistungsangebote hinzugekommen:
Durch die lange Erfahrung in der Begleitung von Klient*innen bei allen Fragen zur Teilhabe am Arbeitsleben kann der Integrationsfachdienst auf ein weitreichendes Netzwerk an Kooperationspartnern und Betrieben zurückgreifen.