Was ist ein Integrationsfachdienst (IFD)?
Der Integrationsfachdienst – kurz IFD – hilft Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Problemen, einen passenden Ausbildungs- und Arbeitsplatz zu finden oder zu behalten. Mit unseren Teilnehmenden versuchen wir Lösungen zu finden, bei Bedarf sprechen wir mit Arbeitgebenden und Behörden. Die gesetzliche Grundlage ist § 192 im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX).
Wer kann sich an den IFD wenden?
An den Integrationsfachdienst (IFD) können sich Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen, Arbeitgebende sowie Betriebs- oder Schwerbehindertenvertretung wenden.
Der IFD unterstützt, wenn Arbeit und Gesundheit miteinander in Verbindung stehen – zum Beispiel bei der Suche nach einem Ausbildungs- und Arbeitsplatz, bei Problemen im Arbeitsalltag oder bei der Sicherung eines bestehenden Arbeitsplatzes.
Kostet die Beratung etwas?
Die Beratung ist kostenfrei.
Sind die Beratungsangebote im IFD barrierefrei?
Es ist uns ein Anliegen, Barrierefreiheit zu gewährleisten.
Ist der Zugang zum Gebäude barrierefrei?
Ja, ein Aufzug und ein privater Parkplatz mit zwei ausgewiesenen Behindertenparkplätzen stehen zur Verfügung. Siehe hier,
Wie kann ich einen Termin vereinbaren? Wie kann ich den IFD erreichen?
Sie können uns telefonisch unter 0471 80 62 09-0oder per Mail an ifd@eww.de kontaktieren.
Kann ich im IFD ein Praktikum machen?
Ja, bitte bewerben Sie sich mindestens 6 Wochen im Voraus per E-Mail an: ifd@eww.de.
Wird der Betrieb informiert, wenn ich den IFD kontaktiere?
Nein, wir unterliegen der Schweigepflicht.
Bin ich verpflichtet, dem Betrieb meine Behinderung mitzuteilen?
Nein, es sei denn, es beeinträchtigt Ihre Tätigkeit. Wenn Sie sich in dieser Frage unsicher sind, beraten wir Sie gerne.
Kann der IFD auch unterstützen, wenn mir eine Kündigung droht?
Ja, der IFD kann unterstützen, wenn der Arbeitsplatz gefährdet ist oder eine Kündigung droht. Wir helfen dabei, gemeinsam mit dem Betrieb, dem Integrationsamt und weiteren Beteiligten Lösungen zu finden, um den Arbeitsplatz zu erhalten. Ziel ist es, eine Kündigung möglichst zu vermeiden und die Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern.
Kann ich auch ohne Schwerbehindertenausweis Unterstützung erhalten?
In vielen Fällen. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns, dann prüfen wir gemeinsam, ob Sie berechtigt sind, die Angebote zu nutzen.
Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?
Einen Schwerbehindertenausweis können Sie beim Amt für Versorgung und Integration Bremen (AVIB) in der Außenstelle Bremerhaven beantragen.
Kontakt:
Barkhausenstr. 22, 27568 Bremerhaven
Raum im Erdgeschoss: E 38 und E 39
Telefon: 0471 5902252 und 0471 5902284
E-Mail: Abschnitt22@avib.bremen.de
Website: https://www.avib.bremen.de/
Was ist eine Gleichstellung? Wie erhalte ich diese?
Menschen mit einem Grad der Behinderung zwischen 30 und 50 können unter bestimmten Voraussetzungen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Diese Gleichstellung gewährt ähnliche Rechte wie bei schwerbehinderten Menschen und soll helfen, bestehende Nachteile am Arbeitsmarkt auszugleichen, um eine geeignete Beschäftigung zu finden oder zu behalten (vgl. Bundesagentur für Arbeit).
Weitere Informationen zur Gleichstellung, wie und wo diese zu beantragen ist, erhalten Sie auf dieser Seite: https://www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen/spezielle-hilfe-und-unterstuetzung/gleichstellung.
Welche Unterstützung erhalten Arbeitgebende vom IFD?
Die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) berät, unterstützt oder informiert Betriebe zu ihren individuellen Belangen bzgl. behinderter Menschen im Betrieb. Dies können Fragen zur Besetzung von freien Stellen, Fördergeldern, Verfahrenswegen, Schwerbehinderung allgemein, Zuständigkeiten oder Fragen zu bestehenden Arbeitsverhältnissen sein. Das Angebot ist kostenfrei und trägerunabhängig.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Können Betriebe den IFD über offene Stellen informieren?
Ja, sehr gerne.
Hilft der IFD mir bei der Suche nach einem geeigneten Ausbildungs- oder Arbeitsplatz?
Ja, bitte beachten Sie jedoch, dass wir keine festen Stellen bereithalten.
Kann ich mich an den IFD wenden, wenn ich in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeite?
Ja, weitere Informationen dazu finden Sie unter folgenden Angeboten: ATiB und Beratungsstelle BfA.

