Logo des Integrationsdienstes Bremerhaven/Wesermünde
Logo der Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber

FAQ (Frequently Asked Questions)

Der Integrationsfachdienst – kurz IFD – hilft Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Problemen, einen passenden Ausbildungs- und Arbeitsplatz zu finden oder zu behalten. Mit unseren Teilnehmenden versuchen wir Lösungen zu finden, bei Bedarf sprechen wir mit Arbeitgebenden und Behörden. Die gesetzliche Grundlage ist § 192 im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX).

An den Integrationsfachdienst (IFD) können sich Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen, Arbeitgebende sowie Betriebs- oder Schwerbehindertenvertretung wenden.
Der IFD unterstützt, wenn Arbeit und Gesundheit miteinander in Verbindung stehen – zum Beispiel bei der Suche nach einem Ausbildungs- und Arbeitsplatz, bei Problemen im Arbeitsalltag oder bei der Sicherung eines bestehenden Arbeitsplatzes.

Die Beratung ist kostenfrei.

Es ist uns ein Anliegen, Barrierefreiheit zu gewährleisten.

Ja, ein Aufzug und ein privater Parkplatz mit zwei ausgewiesenen Behindertenparkplätzen stehen zur Verfügung. Siehe hier,

Sie können uns telefonisch unter 0471 80 62 09-0oder per Mail an ifd@eww.de kontaktieren.

Ja, bitte bewerben Sie sich mindestens 6 Wochen im Voraus per E-Mail an: ifd@eww.de.

Nein, wir unterliegen der Schweigepflicht.

Nein, es sei denn, es beeinträchtigt Ihre Tätigkeit. Wenn Sie sich in dieser Frage unsicher sind, beraten wir Sie gerne.

Ja, der IFD kann unterstützen, wenn der Arbeitsplatz gefährdet ist oder eine Kündigung droht. Wir helfen dabei, gemeinsam mit dem Betrieb, dem Integrationsamt und weiteren Beteiligten Lösungen zu finden, um den Arbeitsplatz zu erhalten. Ziel ist es, eine Kündigung möglichst zu vermeiden und die Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern.

In vielen Fällen. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns, dann prüfen wir gemeinsam, ob Sie berechtigt sind, die Angebote zu nutzen.

Einen Schwerbehindertenausweis können Sie beim Amt für Versorgung und Integration Bremen (AVIB) in der Außenstelle Bremerhaven beantragen.

Kontakt:

Barkhausenstr. 22, 27568 Bremerhaven

Raum im Erdgeschoss: E 38 und E 39

Telefon: 0471 5902252 und 0471 5902284

E-Mail: Abschnitt22@avib.bremen.de

Website: https://www.avib.bremen.de/

Menschen mit einem Grad der Behinderung zwischen 30 und 50 können unter bestimmten Voraussetzungen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Diese Gleichstellung gewährt ähnliche Rechte wie bei schwerbehinderten Menschen und soll helfen, bestehende Nachteile am Arbeitsmarkt auszugleichen, um eine geeignete Beschäftigung zu finden oder zu behalten (vgl. Bundesagentur für Arbeit).

Weitere Informationen zur Gleichstellung, wie und wo diese zu beantragen ist, erhalten Sie auf dieser Seite: https://www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen/spezielle-hilfe-und-unterstuetzung/gleichstellung.

Die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) berät, unterstützt oder informiert Betriebe zu ihren individuellen Belangen bzgl. behinderter Menschen im Betrieb. Dies können Fragen zur Besetzung von freien Stellen, Fördergeldern, Verfahrenswegen, Schwerbehinderung allgemein, Zuständigkeiten oder Fragen zu bestehenden Arbeitsverhältnissen sein. Das Angebot ist kostenfrei und trägerunabhängig.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Ja, sehr gerne.

Ja, bitte beachten Sie jedoch, dass wir keine festen Stellen bereithalten.

Ja, weitere Informationen dazu finden Sie unter folgenden Angeboten: ATiB und Beratungsstelle BfA.