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Fachtag „Budget für Arbeit“

Unsere Fachberaterin, Martina Krause-von Döhlen, für das „Budget für Arbeit“ hat vor kurzem am Fachtag „Budget für Arbeit“ in Oldenburg teilgenommen. Über die Weser rüber auf die andere Seite, wie wir hier sagen. Dort ist sie mit Arbeitgebenden, die Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung in ihrem Betrieb schaffen möchten, zusammengekommen. Aber auch mit Menschen, die bereits im Rahmen des „Budget für Arbeit“ einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gefunden haben und darüber berichten konnten.

Werkstattberechtigte haben seit Januar 2018 einen Rechtsanspruch auf ein „Budget für Arbeit“ (n. § 61 SGB IX), wenn sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt antreten wollen. Der Staat fördert mit dem Angebot „Budget für Arbeit“ eine Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen.

Arbeitgebende bekommen für ihr Engagement einen langfristigen Zuschuss zu den Lohnkosten, der bis zu 75% des Bruttoeinkommens betragen kann. Hinzu kommen weitere Unterstützungsleistungen für den neu eingerichteten Arbeitsplatz.

Mit vielen Informationen, Kontakten und Ideen für ihre Arbeit ist sie nach Bremerhaven zurückgereist.

Weitere Informationen zum Budget für Arbeit finden Sie hier.


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