Integrationsfachdienste (IFD) werden zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben beteiligt. Ihre Auftraggeber sind das Integrationsamt, die Agentur für Arbeit oder andere Träger der beruflichen Rehabilitation. Integrationsfachdienste gibt es bundesweit.
Die Beratungsstelle richtet sich an
- arbeitssuchende Menschen mit Behinderungen mit Wohnsitz im Bezirk der Agenturen für Arbeit Bremen-Bremerhaven und Stade
- schwerbehinderte Arbeitnehmer*innen, die Unterstützung am Arbeitsplatz benötigen und ihren Arbeitsplatz in Bremerhaven haben
- Arbeitgeber, wenn es um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung geht
Unsere Arbeit orientiert sich
- an der jeweiligen Situation und an Ihren individuellen Voraussetzungen und Zielen
- erfolgt unter Einhaltung der Schweigepflicht
- ist für Sie ein freiwilliges und kostenloses Angebot
Der Integrationsfachdienst arbeitet auf Grundlage des § 185 (für den Bereich Berufsbegleitung) und der §§ 192ff (für den Bereich Arbeitsvermittlung) Sozialgesetzbuch (SGB) IX
- im Auftrag der Rehaträger
- im Auftrag des Integrationsamtes Bremen bzw. der Örtlichen Fürsorgestelle Bremerhaven
- im Auftrag der Agenturen für Arbeit Bremen-Bremerhaven und Stade und des Jobcenters Bremerhaven
Wie alles begann
Im Jahr 1991 gab es den Psychosozialen Fachdienst. Er gehörte damals zu den Elbe-Weser Werkstätten gGmbH. Heute heißt der Träger Elbe-Weser Welten gGmbH. Der Psychosoziale Fachdienst half Menschen mit Schwerbehinderung dabei, ihren Arbeitsplatz zu behalten. Das Angebot galt für Menschen, die in Bremerhaven arbeiteten. Der Fachdienst wurde meistens vom Integrationsamt oder von der örtlichen Fürsorgestelle beauftragt.
Im Jahr 1998 kam ein weiterer Dienst hinzu: der Integrationsfachdienst (IFD). Damals war der IFD vor allem dafür zuständig, Menschen mit Behinderung einen Arbeitsplatz oder einen Ausbildungsplatz zu vermitteln. Die Arbeitsplätze sollten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sein. Das bedeutet: Die Menschen sollten zum Beispiel in einem Unternehmen oder Betrieb arbeiten können.
Nun gab es zwei Dienste unter einem Dach:
- den Psychosozialen Fachdienst, der Menschen dabei unterstützte, ihren Arbeitsplatz zu behalten.
- den IFD, der Menschen bei der Suche nach einem Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz unterstützte.
Der IFD wird weiter ausgebaut
Später wurde das Schwerbehindertenrecht geändert. Die Aufgaben des IFD wurden auch im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) festgelegt. Das Gesetz sah vor, dass es in ganz Deutschland Integrationsfachdienste geben sollte. Der IFD Bremerhaven/ Wesermünde war für die Stadt Bremerhaven und den früheren Landkreis Wesermünde zuständig.
Ende 2001 endete ein Modellprojekt. Danach wurde der IFD dauerhaft finanziert. Die Elbe-Weser Welten gGmbH blieb der Träger. Der Dienst konnte weiter ausgebaut werden.
Seit 2004 gibt es einen gemeinsamen Fachdienst
Am 1. Mai 2004 trat ein neues Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung in Kraft. Dadurch änderten sich die Aufgaben der beiden Fachdienste. Es sollte nur noch einen gemeinsamen Fachdienst geben. Seitdem gehören alle Angebote zum IFD.
Der IFD unterstützt Menschen mit Behinderung bei verschiedenen Fragen rund um Arbeit und Beruf. Dazu gehören:
- Hilfe bei der Suche nach einem Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz.
- Unterstützung dabei, einen Arbeitsplatz zu behalten.
- Begleitung und Beratung im Berufsleben.
Wer ist für den IFD zuständig?
Seit dem 1. Januar 2005 sind die Integrationsämter für die Organisation der Integrationsfachdienste verantwortlich. Sie sorgen dafür, dass es die Beratungsangebote gibt. Sie steuern auch die Arbeit der Fachdienste.
Der IFD wird zum Beispiel vom Integrationsamt, von der örtlichen Fürsorgestelle oder von der Agentur für Arbeit beauftragt. Auch andere Stellen können den Dienst beauftragen. Dazu gehören zum Beispiel Träger der Rehabilitation und der Unfallversicherung.
Weiter Angebote kommen hinzu
Im Laufe der Jahre sind viele weitere Angebote entstanden.
- Seit 2009: Beratung für Arbeitgeber und Unternehmen. Seit 2023 gibt es dieses Angebot bundesweit unter dem Namen „Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber“ (EAA).
- Seit 2009: Unterstützte Beschäftigung (UB). Dieses Angebot hilft Menschen mit Behinderung dabei, eine passende Arbeit zu finden und im Arbeitsleben Fuß zu fassen.
- Berufliche Orientierung für junge Menschen. Von 2012 bis 2017 gab es ein entsprechendes Angebot. Seit 2021 gibt es eine neue Version davon.
- Beratung für Integrationsprojekte. Dieses Angebot gab es von 2015 bis 2022.
- Budget für Arbeit. Von 2024 bis Juni 2026 gab es eine besondere Beratungsstelle zu diesem Thema.
- JobBudget und weitere Angebote für Beschäftigte aus Werkstätten. Seit 2015 unterstützt der Integrationsfachdienst Menschen aus Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) beim Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Später hießen die Angebote „Übergang Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt“ (ÜWA) und „Arbeitstraining im Betrieb“ (ATiB). Am 1. Juli 2026 startete ein neues Modellprojekt. Es heißt „Wege in den inklusiven Arbeitsmarkt“ (WIA).
- Berufsbegleitung im Rahmen des Budgets für Arbeit. Dieses Angebot gibt es seit 2015. Es unterstützt Menschen mit Behinderung bei ihrer Arbeit.
- JobcoachingAP. Dieses Angebot gibt es seit 2021. Es hilft Menschen mit Behinderung dabei, ihre Arbeit gut ausüben zu können.
Erfahrung und Zusammenarbeit
Der Integrationsfachdienst begleitet Menschen mit Behinderung bei vielen Fragen rund um Arbeit und Beruf. Durch seine langjährige Erfahrung hat er gute Kontakte zu vielen Unternehmen und anderen Einrichtungen. Diese Zusammenarbeit hilft dabei, Menschen mit Behinderung den Zugang zum Arbeitsleben zu erleichtern und sie im Berufsleben zu unterstützen.
Informationen zu unserem Leitbild können Sie folgendem Dokument entnehmen:

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